Personenstandsrecht: Geburt

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes.

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Die Geburt Ihres Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beurkundung der Geburt.

Wo melde ich die Geburt an?

Kinder, die im Amtsbereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg geboren werden, müssen im Standesamt beurkundet werden. Die Frist hierzu beträgt eine Woche.

Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsanzeige
  • Personalausweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern und Geschwister (sofern schon vorhanden)
  • falls erforderlich: Vaterschaftsanerkennung
  • falls erforderlich: Sorgerechtserklärung

Vaterschaftsanerkennung

Ist die Mutter nicht verheiratet, so kann der Vater dennoch sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mutter und der Vater persönlich zum Standesamt zwecks Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vorsprechen.

Notwendige Unterlagen:

  • Dokumente (Mutter, Vater)
  • Geburtsurkunden (Mutter, Vater)

Kontakt

Frau Trettin
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de

Frau Mücke
Tel. (0 33 34) 45 76 – 45
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de


Die Vaterschaftsanerkennung vor und nach der Geburt ist mit 30 Euro gebührenpflichtig.

Weitere Informationen nach der Beurkundung der Geburt

Nach der Beurkundung der Geburt können die Geburtsurkunden beim zuständigen Standesamt abgeholt werden. Zusätzlich zu den von Ihnen gewünschten Urkunden erhalten Sie gebührenfreie Geburtsurkunden zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.

Gebühren

LeistungGebühr
Geburtsurkunde15 Euro
jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde7,50 Euro
Gebühren bei Geburten

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