Bürgerservice – Meldeangelegenheiten

Anmeldung einer Haupt– oder Nebenwohnung 

Notwendige Unterlagen:
  1. gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
  2. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Gebühr:
keine

Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen:
gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass
Eine Abmeldung ist nur erforderlich:
  1. bei Wegzug ins Ausland
  2. für den Fall, dass Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, von denen mindestens eine aufgegeben wird, ohne dass eine weitere neue Wohnung bezogen wird
Gebühr:
keine

Ummeldung innerhalb des Amtsbereiches

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Trettin
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 — 33
Fax (0 33 34) 45 76 — 50
bianka.trettin@amt-bco.de

Wichtig

Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab– oder ummelden.

Geldbußen

Bitte beachten Sie, dass wir bei Ordnungswidrigkeiten nach dem Brandenburgischen Meldegesetz gezwungen sind Geldbußen zu erheben.

Notwendige Unterlagen:
  1. gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen
  2. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Gebühr:
keine

Die gebührenfreie An-, Ab– oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlägen sowie anlässlich von Alters– und Ehejubiläen sperren zu lassen (sogenannte Übermittlungssperre).

Meldebescheinigungen

Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt.

Gebühr:
5,00 €

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