Bürgerservice – Sterbefall

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls.

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist der Reihenfolge nach

Ein bei der Handwerkskammer oder Industrie– und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen, kann einen Sterbefall auch schriftlich anzeigen.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten– und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Ist ein Anzeigepflichtiger nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, hat die zuständige Gemeindebehörde schriftlich Anzeige zu erstatten.

Nachweise bei Anzeige eines Sterbefalles

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Haase
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 — 34
Fax (0 33 34) 45 76 — 50
marlies.haase@amt-bco.de

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Zur Beurkundung eines Sterbefalls mit ausländischen Personenstandsurkunden, ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt in jedem Fall angebracht.

Bestattungsarten

Über die verschiedenen Bestattungsarten in unserem Amtsbereich können Sie sich im Bau– und Ordnungsamt, Bereich Friedhofswesen informieren:

Frau Sauer:
(0 33 34) 45 76 — 36
dany.sauer@amt-bco.de

Welche Gebühren sind zu entrichten?

Gebührenfrei sind die in diesem Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalls ausgestellten Urkunden für die Bestattung und die gesetzliche Kranken– und Rentenversicherung.

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