Bürgerservice – Sterbefall
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls.
Anzeige eines Sterbefalls
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist der Reihenfolge nach
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Ein bei der Handwerkskammer oder Industrie– und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen, kann einen Sterbefall auch schriftlich anzeigen.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten– und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Ist ein Anzeigepflichtiger nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, hat die zuständige Gemeindebehörde schriftlich Anzeige zu erstatten.
Nachweise bei Anzeige eines Sterbefalles
Kontakt
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Haase
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 — 34
Fax (0 33 34) 45 76 — 50
marlies.haase@amt-bco.de
- mündliche oder schriftliche Sterbefallanzeige
- ärztliche Bescheinigung über den Tod (Totenschein)
- Ehe– oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunde, wenn die verstorbene Person ledig war
- Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (Meldebescheinigung, gültiger Personalausweis, o.ä.)
- persönlicher Nachweis des mündlich Anzeigenden (gültiges Ausweisdokument)
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Zur Beurkundung eines Sterbefalls mit ausländischen Personenstandsurkunden, ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt in jedem Fall angebracht.
Bestattungsarten
Über die verschiedenen Bestattungsarten in unserem Amtsbereich können Sie sich im Bau– und Ordnungsamt, Bereich Friedhofswesen informieren:
- Frau Sauer:
- (0 33 34) 45 76 — 36
dany.sauer@amt-bco.de
Welche Gebühren sind zu entrichten?
- Sterbeurkunde: 10,00 €
- Jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde: 5,00 €
Gebührenfrei sind die in diesem Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalls ausgestellten Urkunden für die Bestattung und die gesetzliche Kranken– und Rentenversicherung.