Personenstandsrecht: Sterbefall

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalls.

Grafik: Pixabay

Anzeige eines Sterbefalls

Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Der Sterbefall muss spätestens am dritten Tag nach Eintritt des Todes angezeigt werden. Zur mündlichen Anzeige verpflichtet ist der Reihenfolge nach

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Ein bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen, kann einen Sterbefall auch schriftlich anzeigen. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Ist ein Anzeigepflichtiger nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, hat die zuständige Gemeindebehörde schriftlich Anzeige zu erstatten.

Kontakt

Frau Trettin
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de

Frau Mücke
Tel. (0 33 34) 45 76 – 45
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de


Nachweise bei Anzeige eines Sterbefalles

  • mündliche oder schriftliche Sterbefallanzeige
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Totenschein)
  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde)
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (Meldebescheinigung, gültiger Personalausweis oder Ähnliches)
  • persönlicher Nachweis des mündlich Anzeigenden (gültiges Ausweisdokument)

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. Zur Beurkundung eines Sterbefalls mit ausländischen Personenstandsurkunden, ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt in jedem Fall angebracht.

Gebühren

LeistungGebühr
Sterbeurkunde10 Euro
jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde5 Euro
Sterbeurkunden für die Rentenversicherunggebührenfrei
Gebühren bei Sterbefällen

Bestattungsarten

Über die verschiedenen Bestattungsarten in unserem Amtsbereich können Sie sich im Liegenschaftsamt, Sachgebiet Friedhofswesen informieren.

Kontakt

Frau Sauer
Tel. (0 33 34) 45 76 – 36
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
liegenschaftsamt@amt-bco.de



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