Hunde: Hunde

Hinweise und Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes und zur Zahlung der Hundesteuer.

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Steuerliche Anmeldung

Die Anmeldung eines Hundes muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach dem er diesen aufgenommen hat, im Amt Britz-Chorin-Oderberg anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die Hundesteuer und mit diesem auch die Hundesteuermarke. Wir benötigen von Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular zur Anmeldung des Hundes. Dieses gilt sowohl für die steuerliche Anmeldung, als auch für die ordnungsbehördliche Anmeldung.

Ordnungsbehördliche Anmeldung

Die ordnungsbehördliche Anmeldung ist notwendig, wenn Ihr Hund größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg ist. In diesem Fall müssen Sie neben dem Formular zur Anmeldung des Hundes auch ein Führungszeugnis der Belegart »0« im Original vorlegen, das nicht älter als drei Monate alt sein darf.

Abmeldung eines Hundes

Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem der Hund veräußert wurde, verstorben oder entlaufen ist, beim Amt Britz-Chorin-Oderberg erfolgen.

Denken Sie bitte daran, Ihren Hund bei Wegzug aus dem Amtsgebiet abzumelden, da sonst die Hundesteuer weiterberechnet wird.

Zur Abmeldung können Sie folgenden Vordruck verwenden: Hundesteuerabmeldung.

Hundesteuer

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Fröhlich
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 28
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
kaemmerei@amt-bco.de

Die Erhebung der Hundesteuer beginnt mit der Anmeldung eines Hundes. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach Art und Anzahl der Hunde und ist in der Hundesteuersatzung Ihrer Kommune festgelegt. Die Hundesteuersatzungen finden Sie unter Satzungen.

Die Möglichkeit der Befreiung von der Hundesteuer ist ebenfalls in der jeweiligen Hundesteuersatzung geregelt.

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