Bürgerservice – Die elektronische Lohnsteuerkarte

Ab 2011 wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Ihnen werden also ab sofort keine Lohnsteuerkarten mehr zugesandt.

Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden somit für den Lohnsteuerabzug ab 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich Abweichungen oder Änderungen zu dieser Lohnsteuerkarte ergeben, sind sie verpflichtet, die Eintragungen anzupassen.

Änderungen ab 2011

Ab dem 01. Januar 2011 werden folgende Aufgaben auf die Finanzämter übertragen:

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Trettin
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 — 33
Fax (0 33 34) 45 76 — 50
bianka.trettin@amt-bco.de

Die Meldebehörde bleibt weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig:

Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte

Link

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuer und zu ElsterLohn II beim Bundesministerium der Finanzen

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