Melderecht: Beglaubigungen und Führungszeugnisse

Informationen über Beglaubigungen und einfache bzw. behördliche Führungszeugnisse finden Sie hier.

Britz, Innhof Rathaus
Das Rathaus in Britz. Foto: John Wrana/ABCO

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass

  1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
  2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
  3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke im Original vorgelegt werden.

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich nur von dem Standesamt beglaubigt werden, bei dem Personenstandsfall beurkundet wurde.

Notwendige Unterlagen:
Für die Beglaubigung sind Original und wenn möglich die Fotokopie mit zu bringen.
Bearbeitungszeit:
Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen.
Gebühren:
  • Beglaubigung: 3,50 €
  • Fotokopien: je Kopie A4 0,70 €
  • Fotokopien: je Kopie A3 0,80 €

Beglaubigungen von Unterschriften

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D. h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.

Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungesbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.

Notwendige Unterlagen:
Personalausweis
Gebühren:
3,50 €

Einfaches und erweitertes Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie im Amtsbereich gemeldet sein. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechlich nicht zulässig!

Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie ein Führungszeugnis schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag mailen Sie uns bitte oder rufen uns an unter (0 33 34) 45 76 – 33.

Bei einem behördlichen Führungszeugnis ist die genaue Adressangabe der Behörde erforderlich.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Beim erweiterten Führungszeugnis ist die Aufforderung des Arbeitgebers vorzulegen.

Bearbeitungszeit:

Der Antrag wird online an das Bundesamt für Justiz übertragen und das Führungszeugnis dem Antragsteller innerhalb von 7-10 Tagen zugesandt.
Gebühren:
je Führungszeugnis 13,00 €

Weitere Informationen zum Thema Führungszeugnis erhalten sie beim Bundesamt für Justiz.

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Gieseler
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 34
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de

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